Klare Strategien bei Drogenvorwürfen
Strafverteidigung im BtM-Strafrecht
Mit Weitsicht, juristischer Präzision und Engagement für Ihre Rechte.
Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz reichen von Besitz über Handel bis hin zur Einfuhr oder Abgabe. Bereits geringe Mengen können strafbar sein. Bei sogenannten nicht geringen Mengen oder bandenmäßigen Vorwürfen drohen empfindliche Freiheitsstrafen. Auch Nebenfolgen wie Führerscheinentzug, Einträge ins Führungszeugnis oder berufliche Konsequenzen sind möglich.
Gerade in BtM-Verfahren kann eine unüberlegte Aussage frühzeitig belastend wirken. Wir empfehlen, bei Durchsuchung oder Vorladung keine Angaben zu machen, bevor anwaltlicher Beistand erfolgt ist. Aussageverweigerung ist Ihr gutes Recht – wir beraten Sie, bevor die ersten Schritte juristisch bindend werden.
Wir beantragen frühzeitig Akteneinsicht, prüfen Messmethoden, Laboranalysen und Durchsuchungsprotokolle. Wo möglich, setzen wir auf Verfahrenseinstellung oder Therapie statt Strafe. Unsere Erfahrung reicht vom einfachen Cannabisbesitz bis zu komplexen Ermittlungen wegen Einfuhr oder bandenmäßigem Handeltreiben.
Gerade bei BtM-Vorwürfen kommt es nicht nur auf Paragraphen an, sondern auch auf Lebensumstände, berufliche Folgen und familiäre Belastungen. Wir vertreten Jugendliche, Ersttäter und Wiederholungstäter gleichermaßen mit klarem Blick auf das Mögliche – ob § 35-Therapie, Bewährung oder Freispruch.