Was ist eine Revision im Strafrecht?

Die Revision ist das statthafte Rechtsmittel gegen Urteile des Landgerichts oder Amtsgerichts. Im Gegensatz zur Berufung geht es nicht um neue Beweise, sondern ausschließlich um die rechtliche Überprüfung der Entscheidung. Revisionsrechtliche Verteidigung erfordert daher eine besonders präzise Analyse des Urteils und des gesamten Verfahrensablaufs.

Urteilsgründe, Verfahrensverlauf, Rechtsfehler

In der Revisionsbegründung werden gezielt Rechtsverstöße gerügt – etwa fehlerhafte Beweiswürdigung, unterlassene Beweisanträge oder Verletzungen des fairen Verfahrens. Wir prüfen Akten, Protokolle und Urteilsbegründungen auf systematische Fehler. Ziel ist die Aufhebung des Urteils oder die Zurückverweisung an das Ausgangsgericht.

Wann ist eine Revision sinnvoll?

Nicht jedes Urteil sollte automatisch angefochten werden. Wir bewerten gemeinsam mit Ihnen, ob eine Revision Aussicht auf Erfolg hat oder ob andere Wege – etwa Gnadengesuche oder Wiederaufnahmeanträge – sinnvoller sind. Gerade bei existenzbedrohenden Urteilen lohnt sich die Prüfung durch erfahrene Revisionsanwälte.

Verteidigung auf höchstem juristischen Niveau

Revisionen erfordern tiefes Verständnis der Strafprozessordnung, der höchstrichterlichen Rechtsprechung und eine sehr sorgfältige Argumentation. Unsere Kanzlei übernimmt Revisionsmandate aus dem gesamten Bundesgebiet – auch als Übernahme nach dem Urteil. Wir kämpfen für rechtlich saubere Entscheidungen.

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Je früher Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser lassen sich Weichen stellen. Vereinbaren Sie jetzt ein vertrauliches Erstgespräch – persönlich, telefonisch oder per E-Mail.