Verkehrsdelikte und ihre Folgen

Straftaten im Straßenverkehr wie Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB), Unfallflucht (§ 142 StGB) oder fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) können nicht nur strafrechtliche, sondern auch versicherungs- und fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen haben. Wir prüfen, ob Tatnachweise rechtlich belastbar sind – und sorgen für eine strukturierte Verteidigung, auch im Hinblick auf Sperrfristen und medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU).

Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Handy am Steuer können Fahrverbote und Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Wir analysieren Bußgeldbescheide auf formale Fehler, prüfen Messverfahren und setzen uns für Einstellung oder Abmilderung der Sanktion ein – auch mit Blick auf berufliche Auswirkungen.

Führerschein in Gefahr – was tun?

Bei bestimmten Delikten oder wiederholten Verstößen droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Gerade für Berufskraftfahrer oder Pendler ist das existenzbedrohend. Wir beantragen Akteneinsicht, bewerten Risiken und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie mit dem Ziel, Ihre Fahrberechtigung zu erhalten.

Verteidigung mit Realismus und Konsequenz

Wir vertreten unsere Mandanten sachlich, effizient und mit Blick auf das Machbare. Ob Einstellung, Absehen vom Fahrverbot oder Strafmaßabwehr – wir beraten transparent, wägen Optionen ab und vertreten Ihre Interessen in Bußgeld- wie Strafverfahren. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch zur Hauptverhandlung.

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Je früher Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser lassen sich Weichen stellen. Vereinbaren Sie jetzt ein vertrauliches Erstgespräch – persönlich, telefonisch oder per E-Mail.